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   BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73   

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https://dejure.org/1976,1955
BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73 (https://dejure.org/1976,1955)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1976 - VIII C 66.73 (https://dejure.org/1976,1955)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1976 - VIII C 66.73 (https://dejure.org/1976,1955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei einer endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums - Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides zum Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73

    Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Sie hat sich durch Zeitablauf erledigt (BVerwGE 47, 169) Überdies können Zurückstellungsgründe, die noch gegen den Einberufungsbescheid geltend gemacht werden konnten, gegen sie nicht mehr erhoben werden.

    Das neu begonnene Studium des Klägers an der Fachhochschule in A., Abteilung J. auf das er sich auch gegenüber der Diensteintrittsaufforderung vom 17. Januar 1973 beruft, ergibt schon deshalb keinen Entlassungsgrund im Sinne des § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG, weil es nur deshalb dazu kam, weil der Kläger der rechtmäßigen Einberufung zum 2. Januar 1973 nicht nachgekommen ist (BVerwGE 47, 169).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Die Diensteintrittsaufforderung ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, durch die Ort und Zeit des Diensteintritts neu festgesetzt werden, wenn - wie hier - die im Einberufungsbescheid angeordnete Dienstleistung vom Kläger nicht aufgenommen wurde (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Ob der angefochtene Einberufungsbescheid rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, weil die vom Kläger gegen ihn geltend gemachten Zurückstellungsgründe von der Beklagten nicht berücksichtigt wurden, beurteilt sich nach der im Gestellungszeitpunkt herrschenden Sach- und Rechtslage (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Ob der angefochtene Einberufungsbescheid rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, weil die vom Kläger gegen ihn geltend gemachten Zurückstellungsgründe von der Beklagten nicht berücksichtigt wurden, beurteilt sich nach der im Gestellungszeitpunkt herrschenden Sach- und Rechtslage (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Daß ein durch eine elektronische Datenverarbeitungsanlage gefertigter Einberufungsbescheid wirksam ist, hat der Senat bereits entschieden (BVerwGE 45, 189).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Dieser Bescheid ersetzte nach dem aus dem Begleitschreiben zu ihm erkennbaren Willen der Beklagten den Einberufungsbescheid vom 17. Mai 1972, weil in ihm der Gestellungszeitpunkt in seiner Bedeutung als Beginn des Wehrdienstverhältnisses (BVerwGE 31, 324) neu festgesetzt wurde.
  • BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
    Damit erledigt sich der Antrag, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung aufzuheben (BVerwGE 29, 115).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 53.79

    Widerspruch gegen einen Einberufungsbescheid - Änderung eines

    Daher ist die im Bescheid vom 5. März 1979 verfügte Änderung des Einberufungsbescheids so zu verstehen, daß sie sowohl den Beginn des Wehrdienstverhältnisses als auch den Befehl zum Diensteintritt vom 2. April 1979 auf den 2. Juli 1979 verlegt (vgl. dazu Urteile vom 18. Februar 1976 - BVerwG 8 C 93.74 - und - BVerwG 8 C 66.73 - und zuletzt vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).
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